Für Schweizer Ordonnanz Karabiner K31. Der K31 wird ohne bleibende Modifikationen im Chassis montiert. Die Mündungsbremse wird anstelle des Kornträgers mittels dem Originalstift montiert. Der Lauf ist komplett freischwingend. Der K31 kann jederzeit wieder in den Originalzustand zurückgebaut werden. Abzug Gehäuse und Mantelrohr aus Aluminium CNC bearbeitet und mattschwarz eloxiert. Klappschaft mit einstellbarer Schaftbacke aus Polyamid Kunststoff.
Ohne Bewilligung erwerbbar, bitte beachten Sie jedoch:
Wird die Waffe durch uns umgebaut, wird der K31 zu einer bewilligungspflichtigen Waffe (Repetierer mit Klappschaft, WES). Möchten Sie den Umbau selber vornehmen benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung für den nichtgewerbsmässigen Umbau einer Feuerwaffe (Art. 19 Abs. 2 Waffengesetz).
Bitte fragen Sie Ihr zuständiges Kantonals Waffenbüro für das weitere Vorgehen vor dem Umbau!











